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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von

TANY PICTURES | Audiovisuelle Medien - ein Geschäftsbereich der Tom Tany Music Publishing UG - (im Folgenden TANY PICTURES genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die nachfolgenden AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sich TANY PICTURES in Zukunft nicht ausdrücklich darauf beruft.

 

2. Bedingungen des Auftraggebers sowie Abweichungen in der Auftragsbestätigung gelten nur, wenn sie von TANY PICTURES ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die TANY PICTURES nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für TANY PICTURES unverbindlich, auch wenn TANY PICTURES ihnen nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich widerspricht.

 

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass TANY PICTURES diese schriftlich anerkennt.

 

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von TANY PICTURES.

 

§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrags

1.  Für den Umfang der von  TANY PICTURES  zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.

 

2. TANY PICTURES wird die vom Auftraggeber genannten Informationen als richtig zugrunde legen. Soweit Unrichtigkeiten von TANY PICTURES feststellt werden, ist TANY PICTURES verpflichtet, darauf hinzuweisen.

 

3. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen gehören nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

 

§ 3 Mitwirkung Dritter

1. TANY PICTURES ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte und Subunternehmen heranzuziehen.

 

2. TANY PICTURES ist berechtigt, Mitarbeitern, den beauftragten Dritten oder den Subunternehmen die notwendigen Informationen zur Erfüllung des Auftrages weiterzuleiten und auch Material des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.

 

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er TANY PICTURES unaufgefordert alle für die Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass TANY PICTURES eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

 

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von TANY PICTURES zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

 

§ 5 Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

1. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach (§ 4) oder sonstwie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von TANY PICTURES angebotenen Leistung in Verzug, so ist TANY PICTURES berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf TanyPictures den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von TANY PICTURES auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn TANY PICTURES von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

2. Wird ein Auftrag aus Gründen, die TANY PICTURES nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, so kann TANY PICTURES – ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf – ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnen.

 

3. Wird ein begonnener Auftrag aus von TANY PICTURES nicht zu vertretenen Umständen nicht fertiggestellt, so steht TANY PICTURES das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von TANY PICTURES begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich geringer ist.

 

§ 6 Kostenregelungen

1. Die an TANY PICTURES zu entrichtenden Produktionskosten entsprechen dem in der Auftragsbestätigung genannten Betrag zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2. Angebote von TANY PICTURES gegenüber potentiellen Auftraggebern sind für eine Dauer von zwei Wochen ab Angebotszugang bindend. Voraussetzung für die Gültigkeit des Angebots ist die vollständige Unterrichtung von TANY PICTURES über alle die Produktion betreffenden Informationen, solange diese kostenrelevanter Natur sind. Die an TANY PICTURES mitgeteilten Informationen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Teil der Auftragsbestätigung ist.

 

3. Eventuelle GEMA-Gebühren für die vom Auftraggeber gewünschte Verwendung gemapflichtiger Musik trägt der Auftraggeber. Dies gilt ebenso für GVL-Kosten.

 

4. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Verpackung, Versand, Versicherung, Druckkosten, Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Übernachtungskosten und Spesen) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. 

 

5. Zusätzliche Aufwendung von TANY PICTURES, so u.a. weitere Produktionstage oder Aufwendungen, welche über die im Angebot genannten Leistungen hinausgehen, trägt grundsätzlich der Auftraggeber.

 

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Allen Verträgen und Rechnungen liegen die Preise aus den jeweiligen Angeboten von TANY PICTURES zu Grunde. Soweit nicht anders vereinbart, gilt grundsätzlich folgende Zahlungsweise als vereinbart:

 

  • 25 % der Angebotssumme bei Auftragserteilung

  • 25 % der Auftragssumme nach Freigabe von Storyboard / Drehbuch / Exposè

  • 25 % der Angebotssumme nach Abschluss der Dreharbeiten

  • Restsumme zzgl. ev. weiterer Kosten nach Fertigstellung der Produktion durch TANY PICTURES

 

2. Wird ein Auftrag nach bereits erfolgter Auftragserteilung aus nicht von TANY PICTURES zu vertretenden Gründen vom Auftraggeber zurückgezogen, so ist TANY PICTURES berechtigt, dem Auftraggeber ein Drittel der gesamten Angebotssumme als finanziellen Ausgleich in Rechnung zu stellen.

 

3. Honorare sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung ohne Skontoabzug fällig. Die Auslieferung erfolgt nach Rechnungsgutschrift. Rechnungen von TANY PICTURES gelten generell als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Bis zum vollständigen Ausgleich der Zahlungsansprüche/Rechnungen, bleibt die Produktion Eigentum von TANY PICTURES.

 

4. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch von TANY PICTURES ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

5. Wird ein geforderter Vorschuss nicht gezahlt, kann TANY PICTURES nach vorheriger Ankündigung die weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. TANY PICTURES ist verpflichtet, die Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

 

6. Bei erheblichen, schriftlich abgemahnten Vertragsverstößen, Zahlungsverzug, wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens des Auftraggebers ist TANY PICTURES zum sofortigen Rücktritt von allen mit dem Auftraggeber bestehenden Verträgen berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Auftraggeber zu.

 

§ 8 Übergang von Rechten

1. TANY PICTURES räumt dem Auftraggeber das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte einfache Recht ein, das Produkt für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei TANY PICTURES. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei TANY PICTURES.

 

2. Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von TANY PICTURES dürfen einfache Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte weitergegeben werden. Im Falle einer nicht genehmigten Verwertung, Vervielfältigung oder Adaption in Eigenregie oder durch Dritte ist gegenüber TANY PICTURES eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der Auftragssumme zu leisten. Als Bemessungsgrundlage gilt das Angebot von TANY PICTURES, das gegenüber dem Auftraggeber abgegeben wurde.

 

3. Der Auftraggeber hat bei jeder Nutzungshandlung sicherzustellen, dass als Urheber TANY PICTURES bzw. von TANY PICTURES bezeichnete Dritte genannt werden. Falls die Vertragsparteien keine besonderen Absprachen getroffen haben, können Art und Umfang der Nennung den branchenüblichen Gepflogenheiten entsprechen.

 

4. Sämtliche nicht bearbeitete Inhalte in Wort, Bild und Ton gelten als Rohmaterial (im Folgenden Rohmaterial). Die Rechte für Rohmaterial verbleiben bei TANY PICTURES. Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber verbleiben sämtliche diesem zugeleiteten Ideen und Konzeptionsvorschläge bei TANY PICTURES, unabhängig davon ob diese fernmündlich, schriftlich, persönlich, grafisch, als Werke der Fotografie, Filme oder in irgendeiner anderen Form präsentiert wurden. Sie unterliegen dem Urheberrecht und gelten als geschütztes geistiges Eigentum. TANY PICTURES ist befugt, diese Ideen und Konzeptionsvorschläge durch schriftliche Erklärung und gegen entsprechende Vergütung freizugeben.

 

5. TANY PICTURES behält sich das Recht vor, fertige Produktionen zu Präsentationszwecken einzusetzen.

 

§ 9 Freiheit von Rechten Dritter

1. Der Auftraggeber versichert, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritten Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Auftraggeber hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist verpflichtet, TANY PICTURES von den Ansprüchen Dritter freizuhalten. TANY PICTURES ist berechtigt, dem Auftraggeber insoweit Weisungen zu erteilen und Auskunft über die von ihm getroffenen Vorkehrungen zu verlangen.

 

2. Werden durch eine Leistung von TANY PICTURES Rechte Dritter verletzt, wird TANY PICTURES nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen. Dem Auftraggeber steht gegen TANY PICTURES nur dann ein Anspruch zu, wenn die vertraglichen Leistungen vereinbarungsgemäß genutzt werden und die Ansprüche nicht durch eine Änderung verursacht wird, die der Auftraggeber selbst oder durch einen Dritten vorgenommen hat.

 

3. TANY PICTURES ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Kunden die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn TANY PICTURES gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

 

§ 10 Haftung

1. Schäden des Vertragspartners (nachfolgend Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. TANY PICTURES haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

 

2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ferner nicht, sobald zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen groben Verschuldens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

3. Der Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

 

4. Eine Änderung der Vertragslast zum Nachteil des Vertragspartners ist damit nicht verbunden.

 

5. Die Haftung von TANY PICTURES beschränkt sich bei fahrlässigen und/oder schuldhaften Verlust oder Beschädigung von Rohmaterial ausschließlich auf Neulieferung in gleichem Umfang.

 

6. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen TANY PICTURES verjähren nach einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

 

7. Soweit die Haftung von TANY PICTURES ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.

 

8. Der Auftraggeber haftet für die im Zusammenhang mit der Verwendung des Film- und Bildmaterials stehenden Texte. Eine tendenzfremde Verwendung oder Verfälschung sowie strafrechtlich relevante Nutzungen, insbesondere die zur Herabwürdigung des Urhebers, abgebildeter Personen oder sonstiger Dritter inklusive Personenvereinigungen führen können, sind unzulässig.

 

9. Der Auftraggeber ist auch dafür verantwortlich, dass er die Freigabe zur Veröffentlichung von den auf dem von TANY PICTURES erstellten Film- und Bildmaterial abgebildeten Personen (Rechteabtretung) einholt, soweit dies gesetzlich notwendig ist.

 

10. Für jede aus der Veröffentlichung von Filmmaterial, Bildmaterial und/oder ihrem Zusammenhang mit dem veröffentlichten Text ruhende Rechtsverletzung, insbesondere von allgemeinen Persönlichkeitsrechten, Kunsturheberrechten, Markenrechten und/oder Eigentumsrechten sowie Eingriffen in die Privatsphäre, ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er allein ist in diesen Fällen dem Verletzten gegenüber schadenersatzpflichtig und stellt TANY PICTURES von allen gegenüber TANY PICTURES geltend gemachten Schadenersatzansprüchen frei.

 

§ 11 Produktabnahme

1. Nach Beendigung der Produktion Findet eine Abnahme durch den Auftraggeber statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers protokolliert. Diese Änderungen werden von TANY PICTURES kostenfrei durchgeführt, soweit sie nicht bereits aus den vorher abgenommenen Zwischenstadien ersichtlich waren, oder sich konträr zu den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen verhalten. Die Freigabe der Produktion, oder eventuelle Änderungswünsche, sind TANY PICTURES innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen. Sollte innerhalb von 5 Tagen keine Resonanz seitens des Auftraggebers an TANY PICTURES eingehen, so gilt die Produktion als genehmigt und abgenommen.

 

2. Für Änderungen, die durch den Auftraggeber verschuldet wurden, wie zum Beispiel nachträgliche Textänderungen, werden die dem Auftragnehmer entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. Die protokollierten Änderungen werden von TANY PICTURES kurzfristig durchgeführt.

 

3. Die Änderungen werden vom Auftraggeber in einer weiteren Präsentation abgenommen. Alle darüber hinausgehenden Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

4. Technische Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Abnahme der Produktion, schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von TANY PICTURES die beanstandeten Gegenstände an TANY PICTURES oder einem Dritten unverzüglich zur Prüfung zu übersenden. Bei rechtzeitigen und messtechnisch berechtigten Mängelrügen ist TANY PICTURES nur verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, soweit TANY PICTURES das im Rahmen des Betriebes technisch möglich ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung.

 

§ 12 Pflichten von TANY PICTURES

1. Seitens TANY PICTURES ist gegenüber dem Auftraggeber ein die Produktion begleitender Ansprechpartner zu benennen. Die Art der Benennung ist an keine Form gebunden. TANY PICTURES ist verpflichtet mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln das Produktionsziel zu unterstützen.

 

2. Alle darüber hinausgehenden Erklärungen zu Produktionserweiterungen, Änderung des Produktionszieles, der Produktionstermine und die jeweils daraus resultierenden Zusatzkosten, sind mit der Geschäftsleitung von TANY PICTURES schriftlich, persönlich oder fernmündlich zu vereinbaren.

 

§ 13 Lieferzeiten und Termine

1. TANY PICTURES bemüht sich stets um bestmögliche Einhaltung der gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilten Lieferzeiten oder Termine. Es handelt sich dabei nicht um rechtlich bindende Fixtermine, außer diese wurden schriftlich so vereinbart und ausschließlich als solche deklariert. In der Auftragsbestätigung aufgeführte zeitliche Benennungen stellen keine ausreichende Deklarierung dar. TANY PICTURES behält sich eine Bearbeitungszeit pro Film von 8 Wochen ab dem letzten Drehtag vor.

 

2. In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks oder Aussperrungen oder vorenthaltener und für die Produktion relevanter Informationen verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten verhältnisgemäß. Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und erhöht sich dadurch der Produktionsaufwand, kann TANY PICTURES eine Vergütung dieses Mehraufwandes verlangen.

 

§ 14 Versand

Versendungen erfolgen auf Kosten des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe, an die mit dem Transport beauftragte Person, auf den Auftraggeber über. Beim Transport mit eigenen Fahrzeugen haftet TANY PICTURES.

 

§ 15 Beendigung des Vertrags

1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers, durch Krankheit des Auftraggebers oder Mitwirkender, oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

 

2. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

 

3. Bei Kündigung des Vertrags durch TANY PICTURES sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.

 

§ 16 Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

1. TANY PICTURES kann die Herausgabe der Arbeitsergebnisse verweigern, bis TANY PICTURES bezüglich der Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

 

2. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.

 

§ 17 Sonstige Vereinbarungen

1. Der Auftraggeber trägt, sofern nichts anders vereinbart wird, für alle Aufträge an Dritte, die er TANY PICTURES im Zusammenhang mit seinem Auftrag erteilt, das Risiko.

 

2. TANY PICTURES ist berechtigt, den Auftraggeber in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz anzugeben, sofern der Auftraggeber hierzu – besonders nach Erhalt der Produktion – seine Zustimmung nicht aus sachfremden Gründen verweigert hat.

 

3. TANY PICTURES verpflichtet sich, jederzeit, spätestens jedoch nach Beendigung seiner Produktionstätigkeit, das ihm vom Auftraggeber anvertraute Eigentum einschließlich eventueller Abschriften und Auszüge herauszugeben.

 

4. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Bedingungen sowie zu dem Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 18 Verschwiegenheitspflicht

1. Beide Partner vereinbaren, zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen über die während der gemeinsamen Dreharbeiten bekannt gewordenen firmeninternen Dinge zu bewahren.

 

2. TANY PICTURES ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber TANY PICTURES schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

3. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter von  TANY PICTURES.

 

4. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und Subunternehmen hat TANY PICTURES zu sorgen, dass diese sich ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichten.

 

5. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Veröffentlichung von Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag steht und zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.

 

6. TANY PICTURES ist berechtigt, die erstellten Werke zu eigenen Werbezwecken als Referenz zu nutzen und auch zu veröffentlichen, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes schriftliches vereinbart ist.

 

7. Der Produktion wird an geeigneter Stelle folgender Urheberhinweis angefügt:

“Eine Produktion von TANY PICTURES | Audiovisuelle Medien “.

 

§ 19 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit (§306 BGB)

1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

 

2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

3. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach § 306 Absatz 2 BGB vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

 

§ 20 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

1. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

2. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von TANY PICTURES, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

 

§ 21 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist - soweit zulässig und nicht anders vereinbart, 99974 Mühlhausen i. Thüringen

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